KRANKMELDUNGEN
Im Krankheitsfall melden Sie bitte Ihr Kind rechtzeitig über die Sdui-App ab.
Sollte Ihr Kind länger als 3 Tage krank sein, muss eine schriftliche Entschuldigung / ein Attest vorgelegt werden.
Für das Mittagesssen melden Sie Ihr Kind bitte bis 8.00 Uhr bei Fr. Gessler unter
der Nummer 01 51 / 22 21 31 80 ab.
BEURLAUBUNGEN
GRUNDSATZ:
„Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten […] zu stellen.“
(§4 Schulbesuchsverordnung)
ENTSCHEIDUNG ÜBER BEURLAUBUNGEN:
- bis zu zwei Unterrichtstagen: Klassenlehrer
- in den übrigen Fällen: Schulleiterin
SONSTIGES:
- Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme am Unterricht beurlaubt werden, müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeiten.
- Beurlaubungen vor und nach den Ferien dürfen laut Weisung des Kultusministeriums nur in dringenden und gut begründeten Fällen genehmigt werden.
- Vermerk in der Schulakte bei Beurlaubungen.